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BEK 2026 84

Konkurseröffnung

Schwyz · 2026-06-30 · Deutsch SZ
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Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Verfügung vom 30.Juni 2026BEK 2026 84MitwirkendKantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Gerichtsschreiber Noah Thurnherr.In SachenA.________ AG,Gesuchsgegnerin,angeblich vertr. durch B.________,Beschwerdeführer,gegenKanton Schwyz,Gesuchsteller und Beschwerdegegner,vertreten durch Amt für Finanzen, Postfach 1231, Bahnhofstrasse 15, 6431 Schwyz,betreffendKonkurseröffnung(Beschwerde gegen die Verfügung des Einzelrichters am Bezirksgericht Höfe vom 1. Juni 2026, ZES 2026 355);-hat der Kantonsgerichtspräsident,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Der Gesuchsteller reichte beim Bezirksgericht Höfe am 9. April 2026 gegen die Gesuchsgegnerin das Konkursbegehren für einen Totalbetrag von total Fr. 45.80 ein (betriebene Forderung Fr. 100.00 zuzüglich Betreibungskosten von Fr. 47.40, abzüglich zwei Zahlungen an das Betreibungsamt von Fr. 62.00 am 22. Mai 2025 und von Fr. 39.60 am 11. September 2025; Vi-act. 1). Der Einzelrichter verlangte von der Gesuchstellerin einen Kostenvorschuss von Fr. 3’500.00 (Vi-act. 2) und bezifferte die von der Gesuchsgegnerin zu bezahlende Forderung auf Fr. 45.80, zuzüglich Gerichtskosten von Fr. 200.00 (Vi-act. 3). Die Gesuchsgegnerin reichte keine Quittungen ein und erschien nicht zur Verhandlung vom 1. Juni 2026 (Vi-act. 4, E. 3). Gleichentags eröffnete der Einzelrichter den Konkurs (Vi-act. 4, Dispositivziffer 1). Die Gerichtskosten von Fr. 200.00 auferlegte er der Gesuchsgegnerin und überwies den Kostenvorschuss der Gesuchstellerin an das Konkursamt (Vi-act. 4, Dispositivziffern 3.1 und 3.2).2.Gegen diesen Entscheid reichte B.________ (Beschwerdeführer) beim Bezirksgericht Höfe am 5. Juni 2026 Beschwerde ein (Vi-act. 7, KG-act. 2), die das Bezirksgericht am 10. Juni 2026 zuständigkeitshalber an das Kantonsgericht weiterleitete (KG-act. 1). Mit Verfügung vom 11. Juni 2026 wurde dem Beschwerdeführer eine Frist von 10 Tagen angesetzt, um seine Vertretungsbefugnis darzulegen sowie den Kostenvorschuss von Fr. 750.00 zu bezahlen. Gleichzeitig wurde er darauf hingewiesen, dass er bis zum Ablauf der gesetzlichen Beschwerdefrist die Konkurshinderungsgründe nach

Mitwirkend

Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Gerichtsschreiber Noah Thurnherr.

In Sachen

A.________ AG,Gesuchsgegnerin,angeblich vertr. durch B.________,Beschwerdeführer,gegenKanton Schwyz,Gesuchsteller und Beschwerdegegner,vertreten durch Amt für Finanzen, Postfach 1231, Bahnhofstrasse 15, 6431 Schwyz,

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